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Nordrhein-Westfalen ringt um Finanzierung der Fehlfahrten im Rettungsdienst

03.04.2026


Im Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen ist eine Lösung weiter nicht in Sicht. Eine von der Landesregierung erhoffte Einigung bis Ostern blieb aus, die Verhandlungen zwischen Kommunen und gesetzlichen Krankenkassen sollen nach den Feiertagen fortgesetzt werden. Damit bleibt offen, wer künftig für einen Teil der Kosten von Rettungswagen-Einsätzen aufkommt.

Der Stillstand in den Gesprächen könnte unmittelbare Konsequenzen für gesetzlich Versicherte haben. Sollten sich Kommunen und Kassen nicht einigen, drohen vielerorts Eigenanteile von mehreren Hundert Euro pro Einsatz, wenn ein Rettungswagen gerufen wird. Die Stadt Essen hatte als erste Kommune in NRW bereits einen Eigenanteil von 267 Euro pro Rettungseinsatz beschlossen, die Maßnahme jedoch zunächst wieder zurückgenommen.

Auslöser des Konflikts sind sogenannte Fehlfahrten: Einsätze, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, ohne anschließend einen Patienten in ein Krankenhaus zu transportieren – etwa, weil vor Ort ausreichend geholfen werden konnte. Nach Angaben des NRW-Städtetags belaufen sich die Kosten für diese Einsätze landesweit auf rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Bislang wurden sie in der Regel auf alle tatsächlichen Transporte umgelegt und damit mittelbar von den Krankenkassen mitgetragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern diese Praxis inzwischen mit Verweis auf die Rechtslage. Fehlfahrten seien nach geltendem Bundesrecht nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, daher sei es den Kassen rechtlich untersagt, diese Kosten zu übernehmen, argumentieren sie in einer Mitteilung. Auch das Land Nordrhein-Westfalen will für die entstehende Finanzierungslücke nicht einspringen. Zahlreiche Kommunen verweisen darauf, dass ihnen ohne zusätzliche Mittel kaum etwas anderes übrig bleibe, als die ausstehenden Beträge direkt an die Patienten weiterzugeben – und damit einen Eigenanteil für Rettungsdiensteinsätze einzuführen.